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Channel: Kommentare zu: Herausgabe von Eizellen abgelehnt
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Von: MichaW

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Nur um das nochmal klarzustellen, ich halte unser ESchG nicht für richtig, ich bin selbst betroffen und würde mir eine andere Gesetzeslage wünschen. Aber ich finde auch, dass man hier nicht einfach so Richterschelte betreiben darf, wenn ein Gericht versucht, sich bei einer schwierigen Materie gesetzeskonform zu verhalten. Leider sind die wenigsten Gesetze so eindeutig, dass es keine andere Auslegung geben kann. Ich kann Eure Argumente durchaus nachvollziehen, doch um eine Diskussion interessant zu halten muss man/frau sich auch mit den Gegenargumenten auseinandersetzen.

Dass die Klinik sich hätte anders verhalten können steht außer Frage, dann wäre es nie zu einer Klage gekommen. Jedenfalls in dieser Konstellation nicht – ich weiß nicht, welche behördlichen Kontrollen zur Einhaltung des ESchG es gibt… und dann besteht wieder das Problem, dass die Klinik (um der Betroffenen zu helfen) sich in die Gefahr begeben hätte, dass eine Strafverfolgung evtl. auch mit standesrechtlichen Folgen (ärztliche Zulassung) folgt.

Dass ein Mensch die EZ befruchtet, davon geht das wohl ESchG aus. Ich backe ja auch Kuchen, wenn ich durch Zusammenbringen der Zutaten und Schaffen der notwendigen Temperatur die Verbindung der Zutaten ermögliche.

Die Körperverletzung war gerechtfertigt – denke ich – zum Zweck eine IVF. Kryos sind erfreuliche Nebenprodukte. Zu dem Vergleich – das gibt es tatsächlich in D, nämlich z.B. beim Waffenrecht: das wurde verschärft und vor der Änderung legal erworbene Waffen mussten entschädigungslos abgegeben werden.

10000 € sind hoch – da verdienen hauptsächlich die Anwälte dran, und vermutlich hat der Klägeranwalt (also der, den die Betroffene beauftragt hat) das so vorgeschlagen. Das ist der übliche Weg, in nicht betragsmäßig zu ermittelnden Streitigkeiten weicht das Gericht nur selten von der vorgegebenen Schätzung der Parteien ab. Wenn er von vornherein nur 4000€ angenommen hätte, hätte er zum Amtsgericht gehen können und dort den Prozeß billiger haben können.

Die Klinik hat mE kein Recht, die Embryonen zu behalten. Das mit dem Ritual zu Hause müßte der Klägerin wohl erlaubt werden…


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