Danke für deine Einschätzung, Micha. Damit hätte wohl der Weg, dass sie einen anderen Verwendungszweck angibt, die besseren Chancen.
Im Prinzip dürfte sie gegenüber der Klinik auch nicht rechenschaftspflichtig sein, was sie damit macht. Wenn ich Geld von der Bank abhebe, muss ich ja auch nicht sagen, ob es vielleicht zur Beschaffung illegaler Drogen ist. Beim Einkauf von Kondomen wird nicht danach gefragt, ob sie zum Verkehr mit Minderjährigen eingesetzt werden, beim Kauf eines scharfen Messers fragt man nicht nach eventuellen Mordabsichten. Wobei es natürlich in den von mir genannten Fällen schon ganz schön wäre, wenn man das ausschließen könnte.