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Channel: Kommentare zu: Herausgabe von Eizellen abgelehnt
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Von: Rebella

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Der zweite Aspekt ist der körperliche Eingriff bei der Frau, sowie der finanzielle Schaden. Die Frau hat immerhin zu Lebzeiten ihres Mannes einen invasiven Eingriff über sich ergehen lassen müssen, um diese Eizellen zu gewinnen. Wenn sie die Eizellen dann nicht behalten darf, ist die Behandlung (Stimu + Punktion) als Körperverletzung zu werten. Immerhin hat sie das Ganze auch Geld gekostet. Wer ersetzt ihr das? Der ganze Vorgang der IVF war zu Lebzeiten des Mannes rechtens. Ich versuche das Mal mit was Anderem zu vergleichen. Auch, wenn es blöd klingen mag. Angenommen, es wäre in Deutschland erlaubt, einen Gegenstand X zu erwerben. Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist das nicht mehr erlaubt. Dann kann man doch auch nicht alle, die den Gegenstand X mal käuflich erworben haben, ersatzlos enteignen.

Die 10.000 Euro Streitwert sind weitaus zu hoch angesetzt. 10.000 Euro – das ist in etwa der Betrag, den jedes IVF-Kind im Schnitt kostet, wenn man auch alle erfolglosen Versuche mit einbezieht. Es ist nicht gesagt, dass ein Versuch, mit den vorliegenden Embryonen eine Schwangerschaft auszutragen, auch gelingt. Der Streitwert dürfte sich so errechnen: Kosten der Behandlung geteilt durch Anzahl der Embryonen, multipliziert mit 9 Embryonen (um die es hier geht) + bisher entstandene Kryokonservierungskosten. Ich schätze mal, da kommt man auf maximal 3.000 – 4.000 Euro.


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