Ich habe von dem Fall auch schon im Urlaub gelesen und war ganz gespannt auf den zugehörigen Blog-Artikel.
Für mich stellt sich die Frage, ob wir dieser Frau irgendwie argumentativ helfen können.
– Kann ein Mensch denn überhaupt eine Eizelle befruchten? Mensch kann doch nur durch das Schaffen der notwendigen Voraussetzungen die Befruchtung einer Eizelle ermöglichen. Das hat Mensch im Prinzip schon mit dem Zusammenbringen von Ei- und Samenzelle getan. Der Befruchtungsvorgang hat doch auch schon beim PN-Stadium begonnen. – Mensch hat die natürliche Befruchtung der Eizelle künstlich unterbrochen und soll jetzt diese Unterbrechung wieder aufheben, damit der natürliche Befruchtungsvorgang beendet werden kann.
Ich meine, dieser Satz im ESchG gilt maximal nur für solche Fälle, wo der Mann schon vor dem Zusammenbringen der Gameten tot ist. Das, was in form der PN-Stadien schon da ist, ist kein NICHTS. Wenn das Gericht Recht haben sollte, müsste es erlaubt sein, den Samen eines Verstorbenen in eine Eizelle zu injizieren und vor Abschluss des Befruchtungsvorgangs ( nach der juristischen definition)das Resultat zu verwerfen.