leider sehen entsprechende Passagen in Kryo-Verträgen für solche Fälle vor, dass die Embryonen dann verworfen werden. Ohne die Berufung wäre das hier bereits geschehen (mir liegt ein Kryovertragsentwurf vor).
Im Kern wird das OLG Rostock wohl klären müssen, was mit „befruchten“ gemeint ist, ob damit der Prozess gemeint ist, oder die Technik des Imprägnierens.
„Be“-fruchten ist n.m.M. im Wortsinn auszulegen. Es ist ein aktives Verb (Vorsibe „be“). Gemeint ist also damit eigentlich das Imprägnieren der Eizelle.
Demgegenüber hat sich das LG Neubrandenburg ohne Beweisaufnahme dieser Rechtsfrage genähert. Zumindest habe ich nichts davon gehört, dass ein Sachverständiger beauftragt wurde.
Damit wurde diese Rechtsfrage letztlich auf vollkommen ungesicherter Faktenbasis entschieden. Das ist mein konkreter Vorwurf, ohne dass ich natürlich nähere Einzelheiten kenne.