[…] Im Sommer letzten Jahres ging der Fall einer jungen Frau durch die Presse, die während einer IVF-Behandlung ihren Mann durch einen tödlichen Unfall verlor und daraufhin die Herausgabe noch eingefrorener Eizellen gerichtlich erwirken wollte. Sie plante, diese Eizellen im Ausland einsetzen zu lassen. Dies wurde vom Landgericht Neubrandenburg mit Hinweisauf das Embryonenschutzgesetz abgelehnt. Dazu hatte ich ja bereits ausführlich berichtet und kommentiert. […]
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